Endodontie - Wurzelkanalbehandlung

 

Ist der Nerv (Zahnmark) eines Zahnes entzündet oder gar abgestorben, gibt es Möglichkeiten, den Zahn vor einer Extraktion zu bewahren. Mit einer Wurzelkanalbehandlung müssen entzündete oder abgestorbene Zähne nicht immer gezogen werden. Diese so genannten endodontischen Maßnahmen können den Zahn oft erhalten. Ziel jeder Wurzelkanalbehandlung ist, das entzündete Zahnmark (Pulpa) zu entfernen, das Innenleben des Zahnes von Geweberesten und Keimen zu befreien, um anschließend die gesäuberten Wurzelkanäle bakteriendicht zu verschließen.

Ursache für die Entzündung eines Zahnes oder präziser des Zahnmarks ist meist eine tief reichende Karies. Bakterien dringen von außen in das Zahnbein (Dentin) und schädigen das Zahnmark (Pulpa). Die Konsequenz: eine Entzündung des Zahnnervs (Pulpitis), die in der Folge zum Absterben der Pulpa führt und schließlich auf die umliegenden Knochen übergreifen und die Knochensubstanz erheblich schädigen kann. Heftige Zahnschmerzen können ein Zeichen für eine Pulpitis sein. Entzündungen des Zahnnervs müssen jedoch nicht immer schmerzhaft sein, sondern können auch ganz symptomlos verlaufen. Feststellen kann der Zahnarzt sie dann nur mit Hilfe spezieller Untersuchungen (Röntgenbilder, Vitalitätstests).

Eine Wurzelkanalbehandlung ist nicht selten kompliziert und kann darum bis zu mehreren Wochen dauern. Der Zahnarzt muss sich zuerst ein genaues Bild vom Grad der Entzündung machen. Auch Röntgenaufnahmen sind für diesen Eingriff notwendig. Erst mit diesen wichtigen Informationen kann der Zahnarzt mit seinem Programm beginnen. In jedem Fall wird dabei das Wurzelkanalsystem mit speziellen kleinen Feilen gesäubert, aufbereitet und mit desinfizierenden Lösungen gespült. Manchmal sind darüber hinaus weitere medikamentöse Einlagen notwendig, um die Entzündung einzudämmen. Je nach Stadium der Entzündung gibt der Zahnarzt dem Patienten vor Beginn der Wurzelkanalbehandlung eine lokale Betäubung (Anästhesie).

Wurzelkanalbehandlung

Am Ende jeder komplexen Wurzelkanalbehandlung steht immer eine so genannte Wurzelkanalfüllung. Sie verschließt die gesäuberten Wurzelkanäle bakteriendicht und schützt sie so vor dem Eindringen von neuen, schädlichen Keimen. Genauso wichtig ist dies auch für die Zugangskavität – das so genannte „Bohrloch“ zum Wurzelkanalsystem. Zum Abschluss wird auch sie darum mit einer Füllung abgedichtet. Jetzt muss der Zahnarzt nur noch die Wurzelkanalfüllung mit Hilfe einer letzten Röntgenaufnahme überprüfen, dann ist die Behandlung abgeschlossen. In vielen Fällen müssen wurzelkanalbehandelte Zähne später allerdings noch durch eine Krone geschützt werden, um erhalten werden zu können!

Trotz korrekt durchgeführter Wurzelkanalbehandlung kann es zu einer weiteren Entzündung der Wurzelspitze kommen. Durch einen chirurgischen Eingriff kann das entzündete Gewebe entfernt und die Wurzelspitze gekappt werden (Wurzelspitzenresektion). So kann der Zahn in vielen Fällen erhalten werden. Wenn allerdings auch die Wurzelspitzenresektion fehlschlägt, bleibt dem Zahnarzt keine andere Wahl: Er muss den Zahn ziehen.

Ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden, kann der Zahnarzt nur im Einzelfall beurteilen.

© Das "Zahn-Lexikon" , 2005 Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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