Galvano-Krone
Kronen
Eine neue Kronenart und moderne Variante in der Kronenversorgung ist die Galvano-Krone. Sie besteht aus einem Gold-Käppchen, das den präparierten Zahn wie eine dünne zweite Haut umschließt und anschließend keramisch verblendet wird. Im Unterschied zur keramisch verblendeten Krone ist das Goldgerüst einer Galvano-Krone dünner gearbeitet. Der Vorteil dabei: Die Keramik kann besonders ästhetisch geschichtet werden, was den Zahnersatz in seiner Farbe noch natürlicher wirken lässt. Gleichzeitig entfällt ein störender Metallrand, sodass der behandelte Zahn fast aussieht wie ein echter. Deshalb eignet sich die Galvano-Krone sehr gut für den Frontzahnbereich.
Vorbereitung, Anfertigung und Einsetzen der Galvano-Krone sind ein kompliziertes Verfahren in
mehreren Schritten, das vom Zahnarzt und Zahntechniker Präzisionsarbeit verlangt. Dazu gehören
nicht nur die saubere Entfernung der Karies und die eventuelle Versorgung mit einer
Aufbaufüllung. Besonders wichtig sind auch die Präzisionsabdrücke mit Spezialmassen und die
individuelle Farbbestimmung, denn sie dienen als „Vorlage“ für die Anfertigung des neuen
Zahnes. Gegebenenfalls können zusätzlich noch einige unterstützende Maßnahmen zur genaueren
Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Vorgaben für den Zahntechniker notwendig sein –
denn je mehr Informationen der Zahntechniker erhält, um so passgenauer kann er die Galvano-
Krone herstellen.
Die Galvano-Krone überzeugt durch hochwertige Materialien, zahnfarbene Ästhetik und hohen
Tragekomfort. Aufgrund ihrer aufwändigen Verarbeitung beim Präparieren, Herstellen und Einsetzen
gehört die Galvano-Krone nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Ab dem 1. Januar 2005 bekommt der Patient dennoch von den gesetzlichen
Krankenkassen den Festzuschuss für den Befund „überkronungsbedürftiger Zahn“. Dazu erhalten
die Patienten einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitere Informationen
von ihrem Zahnarzt. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen
Vereinbarungen.
© Das "Zahn-Lexikon" , 2005 Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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