Geschiebetechnik

 

Prothetik

 

Unter der Geschiebetechnik verstehen Zahnmediziner ein bestimmtes Verankerungsprinzip der noch vorhandenen Zähne mit Ersatzzähnen. Geschiebe sind Verbindungselemente für Teilprothesen und funktionieren ähnlich einem Stecksystem. Sie bestehen aus zwei exakt ineinander passenden Elementen: Eines ist fest an einer Krone verankert, das andere an der herausnehmbaren Prothese befestigt. Künstliche Fräsungen und Rillen (Matrize), in die die Teilprothese hineingeschoben wird, verbinden die überkronten Nachbarzähne mit der Prothese. Größter Pluspunkt dieser Versorgung im Vergleich zu Prothesenklammern: Die Verbindungselemente sind nicht zu sehen. Zudem bekommen Teilprothesen durch Geschiebe einen sehr sicheren Halt.

Geschiebetechnik

Je nach Art des Geschiebes kann es notwendig sein, eine Krone, die ein Geschiebe trägt, fest mit einem Nachbarzahn zu verblocken. Dazu muss der Nachbarzahn ebenfalls überkront werden, denn nur so können die Kaukräfte gleichmäßig und sicher über mehrere Zähne verteilt werden. was wiederum genügend Stabilität garantiert, um die Teilprothese dauerhaft zu stützen. Bei Ermüdung des Materials und nachlassendem Halt der Prothese können Geschiebe mehrfach nachgestellt oder mit Hilfe feinster Schrauben nach Bedarf fester oder lockerer gestellt werden.

Die Geschiebe an den Kronenoberflächen und innerhalb der Prothesenverbindungen stellt ein Zahntechniker im Labor her. Es gibt eine große Auswahl an vorgefertigten und individuell angefertigten Geschieben. Prothetischer Ersatz mit Geschieben ist in der Planung, Herstellung und beim Einsetzen immer mit einem großen Aufwand verbunden und bedarf mehrerer Behandlungstermine. Die entsprechenden Prothesen sind kleine Meisterwerke der Zahntechnik, die bei guter Pflege lange halten. Sie erfordern deshalb größte Präzision bei der Anfertigung durch den Zahnarzt und seinen Techniker.

Geschiebe sind keine Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Unabhängig davon erhält der Patient einen dem jeweiligen Befund entsprechenden Festzuschuss. Dabei gilt zudem die Bonusregelung. Über die Höhe der Kosten und des Zuschusses informiert der Zahnarzt. Die Patienten erhalten vor der Behandlung einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.

© Das "Zahn-Lexikon" , 2005 Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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