Kunststoff-Klammerprothese

 

Prothetik

 

Bei der Kunststoff-Klammerprothese handelt es sich um einen herausnehmbaren Zahnersatz, der über handgebogene Klammern an den noch vorhandenen Zähnen gehalten wird. Früher galt diese einfache Versorgungsform als Standard. Heute dient die Kunststoff-Klammerprothese vorrangig als provisorischer Zahnersatz. Sie wird aus kosmetischen und funktionellen Gründen

Klammerprothese
für die Zeit nach der Zahnentfernung bis zur Abheilung der Wunde eingesetzt und kann direkt nach der Zahnentfernung im gleichen Behandlungstermin vom Zahnarzt eingesetzt werden. Getragen wird sie so lange, bis die Heilungs- oder Umbauprozesse des Kiefers abgeschlossen sind. Dabei übernimmt sie auch die Funktion eines Verbandes, der eine offene Wunde in den ersten Stunden und Tagen schützt. Zur Reinigung wird die Prothese ganz einfach herausgenommen.

 

Für einen langfristigen, hochwertigen Zahnersatz eignet sich eine Kunststoff-Klammerprothese nicht. Der Grund dafür: Auf Dauer kann es zur Schädigung des Zahnhalteapparates und des Kieferknochens durch Fehlbelastungen kommen. Die klammertragenden Zähne können sich lockern und im Extremfall nicht mehr erhalten werden.

Für eine Kunststoff-Klammerprothese müssen die eigenen Zähne nicht beschliffen werden. Zur Anfertigung des so genannten Interimsersatzes muss der Zahnarzt zunächst Präzisionsabdrücke mit Spezialmassen nehmen und die Farbe bestimmen – wichtige Informationen, die dem Zahntechniker als „Vorlage“ für die Herstellung dienen. Wenn die Prothese fertig ist, werden noch zu entfernende Zähne gezogen; die Prothese wird unmittelbar nach der Extraktion eingegliedert. Anschließend gibt der Zahnarzt seinem Patienten noch einige wichtige Hinweise für den richtigen Umgang mit dem Interimsersatz.

In den Fällen, in denen nicht sofort eine endgültige Versorgung möglich ist, erhält der Patient von den gesetzlichen Krankenversicherungen den Festzuschuss für ein herausnehmbares Provisorium. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Vollständigkeit des Bonusheftes. Die Patienten erhalten vor der Behandlung einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen von ihrem Zahnarzt. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.

© Das "Zahn-Lexikon" , 2005 Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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