Teilkrone in Gold
Kronen
Ist der Defekt im Zahn zu groß für eine Füllung, gleichzeitig
Vorbereitung, Anfertigung und Einsetzen einer Teilkrone verlangen vom Zahnarzt viel Fingerspitzengefühl. Sehr aufwändig ist dabei das Beschleifen des Zahnes mittels einer speziellen Präparationstechnik. Erst danach kann mit Spezialmassen ein Präzisionsabdruck genommen werden, der als „Vorlage“ für die Teilkrone dient. Bei umfangreicheren Restaurationen können zusätzlich unterstützende Maßnahmen zur genaueren Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Vorgaben für den Zahntechniker notwendig sein – denn je mehr Informationen der Zahntechniker erhält, um so passgenauer kann er die Teilkrone herstellen.
Die Anfertigung der Teilkrone benötigt in der Regel einige Tage. Während dieser Zeit wird der Patient zum Schutz des Zahnes mit einem Kunststoffprovisorium versorgt. Wenn die Teilkrone schließlich gegossen und ausgearbeitet ist, wird das Provisorium entfernt, der Zahn für das Einsetzen vorbereitet und die Teilkrone mit speziellem Zement befestigt. Während oder nach dem Einsetzen werden die fein auslaufenden Ränder der Krone noch gezielt bearbeitet und poliert, damit ein völlig glatter Übergang zur Zahnsubstanz entsteht.
Sofern der Befund „überkronungsbedürftiger“ Zahn vorliegt, gehört die Versorgung mit einer Teilkrone aus Gold zu den Regelversorgungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die gemäß der Bonusregelung anteilig für die Kosten aufkommen. Die Patienten erhalten vor der Behandlung dazu einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen von ihrem Zahnarzt. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.
© Das "Zahn-Lexikon" , 2005 Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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