Verblendkrone Keramik
Kronen
Die keramisch verblendete Krone ist eine ästhetische Alternative zur Vollgusskrone. Sie besteht aus einem hochgoldhaltigen Metallgerüst, das mit Keramik überzogen wird. Dabei wird entweder der komplette Metallkern ummantelt (Vollverblendung) oder es wird nur auf dem nach außen sichtbaren Teil eine entsprechende Keramikschicht aufgebrannt (Teilverblendung). Unschöne gold oder silberfarbene Blitzer beim Sprechen oder Lachen verschwinden so. Die Werkstoffkombination hat noch andere Vorteile: Während das hochgoldhaltige Metall für Stabilität und Passgenauigkeit sorgt, genügt Keramik hohen ästhetischen Ansprüchen, da sie zahnfarben ist und sehr natürlich wirkt.
Besonders wichtig sind auch die Präzisionsabdrücke mit Spezialmassen und eine individuelle Farbbestimmung, denn sie dienen als „Vorlage“ für die Anfertigung des neuen Zahnes. Gegebenenfalls können zusätzlich noch einige unterstützende Maßnahmen zur genaueren Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Vorgaben für den Zahntechniker notwendig sein – denn je mehr Informationen der Zahntechniker erhält, um so passgenauer kann er die Verblendkrone herstellen.
Die Anfertigung von keramisch verblendeten Kronen bedarf großer Sorgfalt und ist sehr zeitintensiv. Nach dem Präzisionsabdruck und den zusätzlichen Vorgaben des Zahnarztes fertigt der Zahntechniker den Metallkern, auf den über ein Spezialverfahren die Keramik in mehreren Schichten aufgebrannt wird. Die Herstellung dauert in der Regel einige Tage. In der Zwischenzeit wird der Patient mit einem Kunststoffprovisorium versorgt. Wenn die Krone fertig ist, prüft der Zahnarzt – manchmal sogar in einem gesonderten Termin, der so genannten „Anprobe“ – Passgenauigkeit, Sitz und optimale Farbe, damit alles bestens passt. Erst dann kann der Zahnersatz mit einem speziellen Zement fest verankert werden.
Liegt der Befund „überkronungsbedürftiger Zahn“ vor, erhält der Patient den entsprechenden Festzuschuss, unabhängig von der Art der Krone. Liegt diese Krone innerhalb der Verblendgrenzen, erhält der Patient einen weiteren Festzuschuss für die Teilverblendung. Das heißt, die Krone wird nach außen hin zahnfarben verblendet. Wünscht der Patient jedoch darüber hinaus eine Vollverblendung der Krone, beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung an diesen weiteren Mehrkosten nicht. Die Höhe des Festzuschusses ist zudem abhängig von der Vollständigkeit des Bonusheftes. Die Patienten erhalten vor der Behandlung von ihrem Zahnarzt einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.
© Das "Zahn-Lexikon" , 2005 Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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