Vollgusskrone

 

Kronen

 

Vollgusskronen werden im Seitenzahnbereich eingesetzt, wenn Zahnschäden vorhanden sind, die nicht mehr durch Füllungen beseitigt werden können. Gefertigt sind sie nicht, wie oft angenommen, aus purem Gold, sondern in der Regel aus hochgoldhaltigen Legierungen. Vollgusskronen zeichnen sich durch eine besonders lange Haltbarkeit und gute Verträglichkeit (Biokompatibilität) aus. Je nach gewählter Metalllegierung schimmern sie gold- oder silberfarben.

Vollguss
Eine Vollgusskrone rekonstruiert exakt Form und Gestalt eines geschädigten Zahnes und gibt ihm seine Stabilität zurück. Vorbereitung, Anfertigung und Einsetzen der Vollgusskrone bedeuten darum für den Zahnarzt eine aufwändige Präzisionsarbeit. Bis die Krone eingesetzt werden kann, sind mehrere Behandlungsschritte erforderlich. Zunächst wird die Karies entfernt, der Zahn mit einer Aufbaufüllung versehen und für die Überkronung vorbereitet, bevor mit Spezialmassen ein Präzisionsabdruck genommen werden kann, der als „Vorlage“ für die Goldkrone dient. Gegebenenfalls können zusätzlich noch einige unterstützende Maßnahmen zur genaueren Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Vorgaben für den Zahntechniker notwendig sein. Denn je mehr Informationen der Zahntechniker erhält, um so passgenauer kann er die Vollgusskrone arbeiten.

Die Anfertigung der Krone benötigt in der Regel einige Tage. Während dieser Zeit wird der Patient zum Schutz des Zahnes mit einem Provisorium versorgt. Und wenn die Krone schließlich fertig ist, wird das Provisorium entfernt, der Zahn für das Einsetzen vorbereitet, die Krone schrittweise geprüft, angepasst und dann mit einem Spezialzement unter gleichmäßigem Druck eingesetzt.

Liegt der Befund „überkronungsbedürftiger Zahn“ vor, erhält der Patient den entsprechenden Festzuschuss, unabhängig von der Art der Krone. Liegt diese Krone innerhalb der Verblendgrenzen, erhält der Patient einen weiteren Festzuschuss

Vollguss
für die Verblendung. Die Höhe des Festzuschusses ist zudem abhängig von der Vollständigkeit des Bonusheftes. Die Patienten erhalten vor der Behandlung von ihrem Zahnarzt einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.

© Das "Zahn-Lexikon" , 2005 Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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